FlexFon - die Fünfte
Hier ja die erste, aber es gab im Vorfeld schon einiges. Infos unter: m-oppdehipt.de
Man soll so eine Dreistigkeit kaum glauben. Heute also kam ein Brief des Inkassofirma aus Osnabrück. In dem wurde mir der Besuch eines Mitarbeiters angedroht. Haben die sie noch alle? Ich bin mir nicht mehr so sicher, aber es scheint, dass hier eine hohe kriminelle Energie vorhanden ist. Meine Antwort per Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu meiner Verwunderung habe ich heute einen weiteren Brief von Ihnen erhalten. Dort wird mir mit einem Besuch des Inkassobesuchsdienst gedroht. Was muss ich erwarten? Russische Mafia oder sowas? Zudem ist für die Eintreibung von BERECHTIGTEN Schulden der Gerichtsvollzieher zuständig. Sie begeben sich auf rechtlich wackligen Boden. Insofern werde ich hierüber das für Sie zuständige Amtsgericht informieren und ebenfalls eine Überprüfung ob hier der Straftatbestand des §§240-241ff StGB vorliegt.
AG Celle
Urteil vom 29.06.2005
16 C 1309/05 (9a)
[…] Erweckt ein Inkassounternehmen den Eindruck, das Gewalt- und Vollstreckungsmonopol des Staates zu missachten, dann liegt sowohl eine Nötigung nach § 240 StGB als auch ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners nach § 823 Abs. l BGB vor.[…]
Ich weise erneut darauf hin, dass ich niemals einen Vertrag mit der FLEXFON abgeschlossen habe und die Forderung dieser Firma nicht rechtens sind. Eine Anzeige wegen Betrugs habe ich gestellt und werde diese nun erweitern undIhre Firma wegen Mittäterschaft o.ä. anzeigen sowie den o.g. Straftatbestand prüfen lassen
Ich erteile hiermit allen Mitarbeitern ihrer Firma sowie den von Ihnen beauftragten Personen Hausverbot und untersage das Betreten des Hauses Neustrasse 34, 47441 Moers sowie meiner Wohnung. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch sowie Nötigung.
Ich werde über das Vorgehen der Firma Flexfon und Ihrer Firma die örtliche Presse informieren.
MFG
M. Oppdehipt
Es wird immer spannender, wie sich die Geschichte entwickelt. Ob die ahnen, mit wem die sich da anlegen? Wohl nicht….
Man soll so eine Dreistigkeit kaum glauben. Heute also kam ein Brief des Inkassofirma aus Osnabrück. In dem wurde mir der Besuch eines Mitarbeiters angedroht. Haben die sie noch alle? Ich bin mir nicht mehr so sicher, aber es scheint, dass hier eine hohe kriminelle Energie vorhanden ist. Meine Antwort per Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu meiner Verwunderung habe ich heute einen weiteren Brief von Ihnen erhalten. Dort wird mir mit einem Besuch des Inkassobesuchsdienst gedroht. Was muss ich erwarten? Russische Mafia oder sowas? Zudem ist für die Eintreibung von BERECHTIGTEN Schulden der Gerichtsvollzieher zuständig. Sie begeben sich auf rechtlich wackligen Boden. Insofern werde ich hierüber das für Sie zuständige Amtsgericht informieren und ebenfalls eine Überprüfung ob hier der Straftatbestand des §§240-241ff StGB vorliegt.
AG Celle
Urteil vom 29.06.2005
16 C 1309/05 (9a)
[…] Erweckt ein Inkassounternehmen den Eindruck, das Gewalt- und Vollstreckungsmonopol des Staates zu missachten, dann liegt sowohl eine Nötigung nach § 240 StGB als auch ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners nach § 823 Abs. l BGB vor.[…]
Ich weise erneut darauf hin, dass ich niemals einen Vertrag mit der FLEXFON abgeschlossen habe und die Forderung dieser Firma nicht rechtens sind. Eine Anzeige wegen Betrugs habe ich gestellt und werde diese nun erweitern undIhre Firma wegen Mittäterschaft o.ä. anzeigen sowie den o.g. Straftatbestand prüfen lassen
Ich erteile hiermit allen Mitarbeitern ihrer Firma sowie den von Ihnen beauftragten Personen Hausverbot und untersage das Betreten des Hauses Neustrasse 34, 47441 Moers sowie meiner Wohnung. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch sowie Nötigung.
Ich werde über das Vorgehen der Firma Flexfon und Ihrer Firma die örtliche Presse informieren.
MFG
M. Oppdehipt
Es wird immer spannender, wie sich die Geschichte entwickelt. Ob die ahnen, mit wem die sich da anlegen? Wohl nicht….
Manfredinblack - Do, 20:19
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